Vorschriften über das Halten & Führen von Hunden
Informationen für alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Ab dem 1. April 2006 gilt in Hamburg das neue Hundegesetz.
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie danach
Ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen lassen
Für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen
Die Anmeldung beim Hunderegister vornehmen lassen
Der Mikrochip...
...kann Ihrem Hund von jedem niedergelassenen Tierarzt
eingesetzt werden.
Diese Art der Kennzeichnung ist bei Hunden bereits
jetzt weit verbreitet
und seit einiger Zeit für den Reiseverkehr
mit Hunden
innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben.
Die
Einzelheiten erfragen Sie am besten bei Ihrem Tierarzt.
Ausnahmen von
der Verpflichtung zur fälschungssicheren
Kennzeichnung mit
Mikrochip sind in seltenen Fällen möglich,
wenn Ihr Hund aus
zwingenden medizinischen Gründen nicht gechipt werden kann.
In
diesem Fall müssen Sie beim zuständigen Verbraucherschutzamt
ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.
Die Haftpflichtversicherung...
...kann bei vielen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen
werden.
Die Mindestversicherung muss 1 Million Euro betragen, die
Selbstbeteiligung maximal 500 Euro.
Aus der Versicherungsbescheinigung
muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist.
Am besten
trägt die Versicherungsgesellschaft dort die Chipnummer des Hundes
ein.
Die Anmeldung...
...können Sie im Internet,
in jedem Kundenzentrum,
in Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt
oder bei einem anerkannten Sachverständigen (in Kombination mit
der
Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht)
erledigen.
Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung
zur Hundesteuer.
Nur dann, wenn Sie eine Ermäßigung oder
einen Erlass der Hundesteuer wollen,
müssen Sie sich
zusätzlich an die Hundesteuerstelle senden.
Bis wann...
...müssen Sie diese
Vorgaben erfüllen? Normalerweise gleich,
wenn Sie sich einen Hund
anschaffen.
Wenn sie den Hund am 1. April 2006 schon haben,
gilt eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2006
Sie haben also noch
genügend Zeit, Ihren Hund chippen zu lassen,
eine
Haftpflichtversicherung auszusuchen
und Ihren Hund anzumelden.
Rottweiler müssen gleich angemeldet werden,
da für sie
besondere Regelungen gelten
Weitere Informationen und Beratung telefonisch unter 040/ 428 28 0
Die Anmeldung können Sie erledigen...
...am schnellsten und einfachsten im Internet unter www.gateway.hamburg.de
Hier gilt eine um die Hälfte reduzierte Anmeldegebühr.
Oder schnell, unbürokratisch und ostsnah in jedem Hamburger Kundenzentrum
Oder in ihrem örtlich zuständigen Verbraucherschutzamt
Oder bei einem anerkannten Sachverständigen
Erforderliche Angaben und Unterlagen
Zur Anmeldung im
Kundenzentrum, im Verbraucherschutzamt oder beim Sachverständigen
müssen folgende Angaben bzw. Unterlagen mitgebracht werden: o
Personalausweis oder Pass
mit Meldebestätigung
Mikrochip-Nummer o Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers
über das Bestehen der Haftpflichtversicherung o Rasse,
Größe (Schulterhöhe),
Geschlecht und Geburtsdatum Ihres
Hundes o Geld für die Gebühren
Sie müssen übrigens
Ihren Hund nicht persönlich anmelden,
sondern können dies
auch eine Person Ihres Vertrauens erledigen lassen.
Sie müssen ihr
dann nur zusätzlich zu den oben genannten
Unterlagen eine
entsprechende schriftliche Vollmacht mitgeben.
Die bevollmächtigte
Person muss sich ausweisen können.
Gebühren
10,00€ bei einer Anmeldung über das Internet, 20,00€
bei einer Anmeldung
im Kundenzentrum/Verbraucherschutzamt/Sachverständigen.
Diese Gebühr kann um die
Hälfte reduziert werden, wenn Sie aus sozialen Gründen ganz
oder teilweise gemäß §11 Absätze 1-3
Hundesteuergesetz von der Hundesteuer befreit sind.
Wenn Sie eine
Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen wollen,
bringen
Sie bitte bei der Anmeldung den aktuellen Bescheid der
Hundesteuerstelle mit.
Hinweise auf die Regelungen
für gefährliche Hunde Für gefährliche Hunde gelten
besondere Vorschriften entsprechend der alten Hamburger
Hundeverordnung.
Zu den gefährlichen Hunden zählen auch
weiterhin neben
individuell auffällig gewordenen Hunden bestimmte Hunderassen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier
& Mischlinge mit
diesen Rassen gelten immer als gefährliche Hunde.
Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro,
Kangal,
Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español,
Mastino Napoletano, Rottweiler und
entsprechende Mischlinge
gelten ebenfalls als gefährlich. Freistellungen sind jedoch
möglich,
wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Übergangsvorschriften oder Freistellungen
für Bullterrier und
Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger
Hundeverordnung
erteilt worden sind, gelten weiter. Rottweiler &
Rottweilermischlinge
müssen ab dem 1.April zunächst mit
Maulkorb und Leine geführt werden.
Freistellungen sind
möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.
Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich - nicht
erst bis zum 31. Dezember 2006 -
beim zuständigen
Verbraucherschutzamt angemeldet werden.
Weitere Hinweise finden Sie
unter www.hundegesetz.hamburg.de
oder unter der Telefonnummer 040/ 428
28 0.