Vorschriften über das Halten & Führen von Hunden
 

Informationen für alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Ab dem 1. April 2006 gilt in Hamburg das neue Hundegesetz.
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie danach


Ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen lassen
Für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen
Die Anmeldung beim Hunderegister vornehmen lassen


Der Mikrochip...

...kann Ihrem Hund von jedem niedergelassenen Tierarzt eingesetzt werden.
Diese Art der Kennzeichnung ist bei Hunden bereits jetzt weit verbreitet
und seit einiger Zeit für den Reiseverkehr mit Hunden
innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben.
Die Einzelheiten erfragen Sie am besten bei Ihrem Tierarzt.
Ausnahmen von der Verpflichtung zur fälschungssicheren
Kennzeichnung mit Mikrochip sind in seltenen Fällen möglich,
wenn Ihr Hund aus zwingenden medizinischen Gründen nicht gechipt werden kann.
In diesem Fall müssen Sie beim zuständigen Verbraucherschutzamt
ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.


Die Haftpflichtversicherung...

...kann bei vielen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.
Die Mindestversicherung muss 1 Million Euro betragen, die Selbstbeteiligung maximal 500 Euro.
Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist.
Am besten trägt die Versicherungsgesellschaft dort die Chipnummer des Hundes ein.



Die Anmeldung...

...können Sie im Internet, in jedem Kundenzentrum,
in Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt
oder bei einem anerkannten Sachverständigen (in Kombination mit der
Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht) erledigen.
Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer.
Nur dann, wenn Sie eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer wollen,
müssen Sie sich zusätzlich an die Hundesteuerstelle senden.



Bis wann...


...müssen Sie diese Vorgaben erfüllen? Normalerweise gleich,
wenn Sie sich einen Hund anschaffen.
Wenn sie den Hund am 1. April 2006 schon haben,
gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2006
Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Hund chippen zu lassen,
eine Haftpflichtversicherung auszusuchen
und Ihren Hund anzumelden. Rottweiler müssen gleich angemeldet werden,
da für sie besondere Regelungen gelten


Weitere Informationen und Beratung telefonisch unter 040/ 428 28 0


Die Anmeldung können Sie erledigen...

...am schnellsten und einfachsten im Internet unter www.gateway.hamburg.de
Hier gilt eine um die Hälfte reduzierte Anmeldegebühr.
Oder schnell, unbürokratisch und ostsnah in jedem Hamburger Kundenzentrum
Oder in ihrem örtlich zuständigen Verbraucherschutzamt
Oder bei einem anerkannten Sachverständigen

Erforderliche Angaben und Unterlagen

Zur Anmeldung im Kundenzentrum, im Verbraucherschutzamt oder beim Sachverständigen
müssen folgende Angaben bzw. Unterlagen mitgebracht werden: o Personalausweis oder Pass
mit Meldebestätigung Mikrochip-Nummer o Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers
über das Bestehen der Haftpflichtversicherung o Rasse, Größe (Schulterhöhe),
Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes o Geld für die Gebühren


Sie müssen übrigens Ihren Hund nicht persönlich anmelden,
sondern können dies auch eine Person Ihres Vertrauens erledigen lassen.
Sie müssen ihr dann nur zusätzlich zu den oben genannten
Unterlagen eine entsprechende schriftliche Vollmacht mitgeben.
Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.


Gebühren
10,00€ bei einer Anmeldung über das Internet, 20,00€ bei einer Anmeldung
im Kundenzentrum/Verbraucherschutzamt/Sachverständigen.

Diese Gebühr kann um die Hälfte reduziert werden, wenn Sie aus sozialen Gründen ganz
oder teilweise gemäß §11 Absätze 1-3 Hundesteuergesetz von der Hundesteuer befreit sind.
Wenn Sie eine Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen wollen,
bringen Sie bitte bei der Anmeldung den aktuellen Bescheid der Hundesteuerstelle mit.


Hinweise auf die Regelungen für gefährliche Hunde Für gefährliche Hunde gelten
besondere Vorschriften entsprechend der alten Hamburger Hundeverordnung.
Zu den gefährlichen Hunden zählen auch weiterhin neben
individuell auffällig gewordenen Hunden bestimmte Hunderassen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
& Mischlinge mit diesen Rassen gelten immer als gefährliche Hunde.
Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal,
Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und
entsprechende Mischlinge gelten ebenfalls als gefährlich. Freistellungen sind jedoch möglich,
wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Übergangsvorschriften oder Freistellungen
für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger
Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Rottweiler & Rottweilermischlinge
müssen ab dem 1.April zunächst mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.
Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich - nicht erst bis zum 31. Dezember 2006 -
beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden.
Weitere Hinweise finden Sie unter www.hundegesetz.hamburg.de
oder unter der Telefonnummer 040/ 428 28 0.